Interner Bereich
Bereich rechts
Rechtsecke
Vereinfachter Zugang zum Arbeitslosengeld II verlängert
Sozialschutzregelungen in § 67 SGB II und § 141 SGB XII bis Dez. 2022 verlängert
Vereinfachter Zugang verlängert - tatsächlichen Unterkunftskosten gelten unwiderlegbar für sechs Monate als angemessen
Neue Pfändungsfreigrenzen
Pfändungsfreie Beträge steigen um 6,28 %, der Grundfreibetrag auf 1.252,64 Euro