Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, das sogenannte "Sanktionsmoratorium", beschlossen. Nach dem Entwurf werden die Sanktionen wegen Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zum 31. Dezember 2022 ausgesetzt. Durch die Aussetzung können bis dahin keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängt werden. Wer ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter erscheint, muss − wie bisher auch − weiterhin mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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Sanktionsmoratorium beschlossen
Die Sanktionen bei Pflichtverletzungen werden bis zum Jahresende ausgesetzt